Unsere Veranstaltungsbestimmungen gelten bei allen Veranstaltungen. Wenn Sie fragen haben, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Veranstaltungsbestimmungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Vereins.
Mit dem Erwerb eines Tickets, dem Betreten des Veranstaltungsgeländes oder der Teilnahme an der Veranstaltung anerkennt die teilnehmende Person diese Bestimmungen verbindlich.
Art. 2 Hausrecht
Der Verein übt während der Veranstaltung das uneingeschränkte Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Vorstands, der eingesetzten Helferinnen und Helfer sowie des Sicherheitsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.
Art. 3 Zutritt
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket (sofern erforderlich) sowie einem gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis) gestattet.
Der Veranstalter ist unteranderem berechtigt:
1. Alterskontrollen durchzuführen
2. Identitätskontrollen durchzuführen
3. Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verweigern
Ein Anspruch auf Zutritt (auch mit gültigem Ticket) besteht nicht.
Art. 4 Personenkontrollen / Taschenkontrollen
Zum Zweck der Sicherheit ist der Veranstalter unteranderem berechtigt:
1. Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen
2. mitgebrachte Gegenstände zu kontrollieren
3. verbotene Gegenstände sicherzustellen
Verboten sind insbesondere:
1. Waffen jeglicher Art
2. gefährliche Gegenstände
3. mitgebrachter Alkohol
4. andere Betäubungsmittel
5. pyrotechnische Gegenstände
Diese Liste ist nicht abschliessend.
Bei Verweigerung einer Kontrolle kann der Zutritt verweigert oder die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Art. 5 Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen jederzeit und ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Anlass auszuschliessen, insbesondere bei:
1. Verstoss gegen diese Bestimmungen
2. Missachtung von Anweisungen
3. aggressivem oder störendem Verhalten
4. übermässigem Alkoholkonsum
5. Verdacht auf strafbares Verhalten
Diese Liste ist nicht abschliessend.
Ein Anspruch auf Begründung oder Entschädigung besteht nicht.
Art. 6 Alkohol / Jugendschutz
Die Abgabe von Alkohol erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Personen, insbesondere Helferinnen und Helfer, die mit dem Ausschank von Getränken beschäftigt sind, sind berechtigt:
1. Altersnachweise zu verlangen
2. die Abgabe von Alkohol jederzeit zu verweigern
3. sichtbar alkoholisierte Personen nicht zu bedienen
Es besteht kein Anspruch auf Ausschank.
Art. 7 Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht wurden.
Eine Haftung für:
1. einfache Fahrlässigkeit
2. Diebstahl
3. Verlust oder Beschädigung von Gegenständen
4. Personenschäden infolge eigenem Verhalten oder Verhalten anderer Personen
5. Schäden durch andere Veranstaltungsteilnehmende
wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Art. 8 Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass:
1. Aufnahmen, auf denen sie erkennbar ist,
2. zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt,
3. unentgeltlich
für Vereinszwecke, insbesondere:
1. auf Social Media
2. auf Website
3. in Printmaterial
4. zu Werbezwecken
5. zur Vereinsdokumentation
verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
Art. 9 Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Durchführung der Veranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Für mehr Informationen siehe Datenschutzerklärung.
Art. 10 Weisungsrecht und Sicherheitsmassnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen anzuordnen, insbesondere:
1. Einlassbeschränkungen
2. Räumung einzelner Bereiche
3. Abbruch der Veranstaltung
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Art. 11 Rückerstattung / Entschädigung
Für Tickets, Eintrittsgebühren oder andere Zahlungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Ersatz, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Art. 12 Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter oder der Vorstand von kfrevents ist berechtigt, eine geplante Veranstaltung jederzeit im Voraus abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht nicht.
Bereits bezahlte Ticketpreise werden nach Wahl des Vereins entweder erstattet oder auf eine zukünftige Veranstaltung angerechnet. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Absage.
Kosten, die dem Verein durch bereits erbrachte Leistungen, Drittverträge oder Aufwendungen entstanden sind, können nicht von den Teilnehmenden geltend gemacht werden.
Art. 13 Rechnungen
Rechnungen, insbesondere Ticketrechnungen, sind grundsätzlich innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Anspruch auf das Ticket verfallen.
Art. 14 Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
Art. 15 Genehmigung und Inkrafttreten
Diese Bestimmungen sind am 05.03.2026 genehmigt worden. Sie treten am gleichen Tag in Kraft.
Der Vorstand.
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